Die allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Die Immobilienagentur ALFA NEKRETNINE ist verpflichtet, bei ihren  Vermittlungsarbeiten äußerst professionell zu handeln, und sie verpflichtet sich auch, dass sie sich bemühen wird, eine Person zu finden und in Verbindung mit dem Auftraggeber wegen der Verhandlung und dem Schließen eines Rechtsgeschäfts wegen der Übertragung oder Verwirklichung eines Rechts an der Immobilie   zu bringen. 

Für die Verkäufer: 

Der Verkäufer, der sich an die Immobilienagentur ALFA NEKRETNINE wendet, um eine Immobilie mit Hilfe dieses Vermittlers zu verkaufen, soll die Immobilie vorbereiten, so dass diese verkaufsbereit ist, d.h. er muss alle nötigen Unterlagen erwirken und diese zu uns bringen, damit wir sie kontrollieren können. Wir machen die Verkäufer darauf aufmerksam, was noch fehlt. In unserem Büro können Sie sich die detaillierten allgemeinen Geschäftsbedingungen anschauen, in denen genau steht, welche Unterlagen Sie benötigen. 

Wenn sich der Verkäufer dazu entschließt, der Immobilienagentur  ALFA NEKRETNINE seine Immobilie mit allen beigelegten Unterlagen zum Verkauf anzuvertrauen, schließt er mit uns den Vertrag über die Vermittlung für die Verkäufer  ab. Erst wenn ein solcher Vertrag unterschrieben ist, geht der Agent die Immobilie fotografieren, und dann ist die Immobilie offiziell zum Verkauf übernommen.   

Die Höhe der Vermittlungsgebühr, die der Verkäufer an die Agentur ALFA NEKRETNINE zu zahlen verpflichtet ist, falls diese für seine Immobilie einen Käufer findet, ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben und steht in unserem Büro. Für die erledigten Dienstleistungen bekommt der Verkäufer eine Rechnung von der Agentur. 

Die Verpflichtungen des Vermittlers: Der Vermittler verpflichtet sich, die Immobilie zum Verkauf auf seine Kosten zu übernehmen, und diese in verschiedenen Medien zu annoncieren (Reisekosten, Fotografieren, Verarbeitung von Fotos und Datenverarbeitung, Übersetzung auf Englisch, Deutsch, Italienisch und Russisch, Drucken, Werbematerial, Annoncieren, Internet…). Wenn der Vermittler einen Käufer findet, und wenn festgestellt wird, dass es keine Hindernisse für den Kauf einer bestimmten Immobilie gibt, vermittelt der Vermittler in allen Verhandlungen, erledigt alle Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen eines Rechtsgeschäfts  und koordiniert den ganzen Kaufprozess: er ist verpflichtet, den Kaufvertrag anfertigen zu lassen, diesen beim Notar beglaubigen zu lassen, bei der Einzahlung über die Bank anwesend zu sein und zu beraten, den Steuerbescheid zu erwirken und das Eigentumsrecht des neuen Eigentümers in die Grundbücher eintragen zu lassen.     

Für die Käufer:

Wenn sich der potenzielle Käufer zur Besichtigung einer gewissen Anzahl von Immobilien aus unserem Angebot, die für ihn am interessantesten sind, entschließt, muss er zuerst mit der Agentur ALFA NEKRETNINE den Auftrag über Besichtigung der Immobilien unterzeichnen, in dem die Immobilien einzeln mit allen Details angeführt sind, und erst dann kommt es zur Besichtigung. 

Im Falle dass sich der Kunde – der potenzielle Käufer zum Kauf einer von den gezeigten Immobilien entschließt, unterschreibt er mit uns den Vertrag über die Vermittlung für die Käufer, in dem seine und die Verpflichtungen des Vermittlers detailliert angeführt sind.    

Die Höhe der Vermittlungsgebühr, die der Käufer an die Agentur ALFA NEKRETNINE für die erledigten Vermittlungsdienstleistungen zu zahlen verpflichtet ist (wofür der Kunde die Rechnung bekommt), ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben und steht in unserem Büro.  

Falls sich der Kunde – der potenzielle Käufer zum Kauf keiner von den gezeigten Immobilien entschließt, zahlt der Kunde an den Vermittler keine Gebühr, wie auch keinen Betrag für die Besichtigung. 

Die Verpflichtungen des Vermittlers: Wenn sich der Kunde zum Kauf einer bestimmten Immobilie entschließt, d.h. wenn festgestellt wird, dass es keine Hindernisse für den Kauf gibt, vermittelt der Vermittler in allen Verhandlungen, erledigt alle Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen eines Rechtsgeschäfts  und koordiniert den ganzen Kaufprozess: er überprüft das Eigentumsblatt unmittelbar vor dem Unterzeichnen des Vertrags, er ist verpflichtet, den Kaufvertrag anfertigen zu lassen, diesen beim Notar beglaubigen zu lassen, bei der Auszahlung über die Bank anwesend zu sein und zu beraten, den Steuerbescheid zu erwirken und das Eigentumsrecht des neuen Eigentümers in die Grundbücher eintragen zu lassen. Falls der Käufer es möchte, kann der Vermittler auch die Nebenkosten (Strom, Wasser, Kommunalabgaben, Müllabfuhr, Bewachung) auf seinen Namen übertragen. 

Bemerkung: Falls die Agentur ALFA NEKRETNINE im Einvernehmen mit dem Auftraggeber für ihn auch andere Geschäfte in Bezug auf das gegenständliche Geschäft erledigt, legt die Agentur die Art und die Höhe der Kosten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen detailliert beschrieben sind, fest, und diese Geschäftsbedingungen befinden sich an der sichtbaren Stelle in unserem Büro aufgehängt.  

 

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Alfa Nekretnine, Obala Juricev Ive Cote 27/ I, 22211 Vodice, Kroatien, tel. +385 22 441 292, fax +385 22 440 751, email: info@alfanekretnine.hr